Häufig gestellte Fragen

1. Gibt es einen persönlichen Ansprechpartner bei Fragen?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Referat Kindertagesstätten der Stadt Emmendingen. Informationen zur Kontaktaufnahme finden Sie unter Support.

2. Muss ich mich registrieren, um die Betreuungsangebote anzusehen?

Nein. Das Elternportal funktioniert wie eine Suchmaschine. Ohne Registrierung können Sie suchen und sich die Ergebnisse in einer Liste oder auf einer Karte anzeigen lassen. Außerdem können Sie die einzelnen Kita-Profile mit Informationen über die jeweilige Einrichtung, den Anbieter sowie Kontaktdaten einsehen.

3. Weshalb muss ich mich registrieren?

Eine Registrierung ist dann notwendig, wenn Sie eine Betreuungsanfrage stellen möchten. Nur so können Sie außerdem nach dem Absenden einer Betreuungsanfrage den jeweiligen Status einsehen. Auch das Speichern der Suche und Merken von Einrichtungen stehen nur mit einem Nutzerkonto zur Verfügung.

4. Wie kann ich eine Betreuungsanfrage stellen?

Um einen Platz bei einer Kindertageseinrichtung anzufragen, müssen Sie sich zuerst einmalig registrieren. Mit einem Mausklick auf den Button Betreuungsanfrage erstellen, gelangen Sie zu einem Online-Formular. Die mit * gekennzeichneten Felder müssen mit den korrekten Daten ausgefüllt werden. Danach senden Sie die Platzanfrage ab. Der Betreuungsanbieter wird mit Ihrer Anfrage und Ihren angegebenen Daten darüber informiert, dass Sie sich für einen Platz interessieren.

5. Kann ich nur online eine Betreuungsanfrage stellen?

Nein. Das Portal ist nur ein Weg eine Betreuungsanfrage zu stellen. Sie können sich selbstverständlich auch weiterhin direkt an die Einrichtung wenden. Im Vergabeverfahren wird eine persönliche Betreuungsanfrage bei der Einrichtung gleich behandelt wie eine Anfrage über das Elternportal. Jedoch empfehlen wir Ihnen die Nutzung des Elternportals, da Sie hier die Möglichkeit haben sich einfach, übersichtlich und unverbindlich über alle Betreuungsangebote zu informieren und mehrere Betreuungsanfragen nacheinander zu stellen.

6. Was muss ich beim Ausfüllen der Online-Formulare im Elternportal beachten?

Achten Sie darauf, dass Sie alle Daten korrekt angeben (Änderungen sind später nur noch direkt über eine Einrichtung oder die Stadtverwaltung möglich, siehe Frage 9). Füllen Sie alle *-Felder aus. Sollte eine Eingabe nicht dem vorgegebenen Format entsprechen oder eine Unstimmigkeit erkannt werden, wird das entsprechende Feld rot markiert und ein Ausrufezeichen am Feld gibt weitere Informationen für eine erneute Eingabe.

7. Wieso ist die Telefonnummer ein Pflichtfeld bei einer Betreuungsanfrage?

Die Telefonnummer ist für die Einrichtungsleitung oder den Träger erforderlich, damit diese mit Ihnen Kontakt aufnehmen können, falls es noch Klärungsbedarf zu Ihrer Betreuungsanfrage geben sollte.

8. Muss ich einen zweiten Vertragspartner angeben?

Ja, wenn Sie verheiratet sind oder wenn ein gemeinsames oder geteiltes Sorgerecht für das Kind, das Sie anmelden wollen, besteht.

9. Wie kann ich meine eingegebenen Daten nachträglich ändern (z.B. bei Umzug)?

Falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihre Daten ändern wollen, dann wenden Sie sich bitte an eine der von Ihnen angefragten Einrichtungen oder an die Stadt Emmendingen (siehe Frage 1). Eine eigenständige Datenänderung direkt im Elternportal ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.

10. Was passiert nach meiner Betreuungsanfrage?

Jede Ihrer Anfragen wird direkt an die jeweilige Einrichtung bzw. den Träger übermittelt. Die Vergabe der Plätze liegt bei den Betreuungsanbietern selbst, die Stadt Emmendingen hat darauf keinerlei Einfluss.

Möglichkeit 1 – „Platzangebot und Zusage der Eltern“

  • Einladung zum persönlichen Vorstellen seitens des Betreuungsanbieters (falls ein gegenseitiges Kennenlernen noch nicht stattgefunden hat).

  • Platzangebot seitens des Anbieters (Sie müssen innerhalb einer Frist von 2 Wochen den Platz annehmen oder ablehnen. Bis dahin sind alle weiteren Anfragen inaktiv.)

  • Annahme seitens der Eltern (Der Platz ist von beiden Seiten verbindlich reserviert, alle anderen Anfragen bleiben automatisch inaktiv).

  • Sie erhalten einen individuellen Betreuungsvertrag des Betreuungsanbieters.

Möglichkeit 2 – „Platzangebot und Absage der Eltern“

  • Einladung zum persönlichen Vorstellen (falls ein gegenseitiges Kennenlernen noch nicht stattgefunden hat).

  • Platzangebot seitens des Anbieters (Sie müssen innerhalb einer Frist von 2 Wochen den Platz annehmen oder ablehnen. Bis dahin sind alle weiteren Anfragen inaktiv.)

  • Ablehnung seitens der Eltern (nach Ihrer Ablehnung des Platzangebots, wird diese Anfrage im System deaktiviert, alle weiteren werden wieder aktiviert.)

  • Sie können nun eine neue Anfrage stellen und/oder auf Rückmeldung weiterer Anbieter warten.

Möglichkeit 3 – „kein Platzangebot“

  • Die Einrichtung hat z.B. absehbar keine Kapazitäten frei und lehnt Ihre Platzanfrage begründet ab. (Alle weiteren Anfragen bleiben automatisch aktiv.)

  • Sie können nun eine neue Anfrage stellen und/oder auf Rückmeldung weiterer Anbieter warten.

 

11. Kann eine Vormerkung abgelehnt werden?

Ja. Bei einer Vormerkung handelt es sich um eine unverbindliche Betreuungsanfrage, die der Planung des voraussichtlichen Platzbedarfes in der Einrichtung dient. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den vorangemeldeten Platz gegenüber dem Träger oder der Einrichtung.

12. Wie erfolgt die Platzvergabe?

Die Einrichtungen laden Sie in der Regel zu einem persönlichen Gespräch ein. Daraufhin werden Ihre Angaben im System bestätigt und es können Plätze vergeben sowie Verträge erstellt werden. Die Platzvergabe erfolgt dezentral durch die Einrichtungen bzw. die Träger selbst. Auf die Platzvergabe hat die Stadt Emmendingen keinen Einfluss. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Ansprechpartner der jeweiligen Kindertageseinrichtung.

13. Wieso muss ich mich persönlich vorstellen?

Ein gegenseitiges persönliches Kennenlernen ist im Platzvergabeprozess aus Sicherheitsgründen unbedingt erforderlich, um Sie als reale Person zu identifizieren. Erst nachdem Sie sich persönlich vorgestellt haben und somit eine „Schein- oder Scherzanfrage“ ausgeschlossen wurde, kann Ihre Betreuungsanfrage bei der Vergabe von Plätzen berücksichtigt werden.

14. Wie stelle ich mich als Person vor?

Sie gelten als „vorgestellt“, wenn Sie sich in der jeweiligen Einrichtung persönlich vorgestellt und mit einem Dokument, das Ihre Identität bestätigt, ausgewiesen haben.

15. Wie lange dauert es, bis ich eine Rückmeldung seitens der Einrichtung erhalte?

Das ist ganz unterschiedlich, darauf hat die Stadt Emmendingen keinen Einfluss. Es gilt: Je früher Sie Ihre Wunschplätze angefragt und damit Ihren Betreuungsbedarf angemeldet haben, umso besser und genauer können die angefragten Einrichtungen planen. Das kann auch Ihre eigene Planungssicherheit erhöhen. Wenn Sie sich unsicher sind, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, bei der jeweiligen Einrichtung telefonisch oder persönlich nachzufragen.

16. Wie kann ich mit den Einrichtungen persönlich bzw. direkt in Kontakt treten?

Um mit einer Einrichtung gezielt Kontakt aufzunehmen, nutzen Sie die Kontaktangaben der Einrichtung in den jeweiligen Portal-Profilen. Sollten dort nicht die für Sie erforderlichen Daten eingetragen sein, so wenden Sie sich bitte an die Stadt Emmendingen.

17. Wie kann ich ein Geschwisterkind in derselben Einrichtung unterbringen?

Für den Fall, dass bereits eines Ihrer Kinder in der Einrichtung betreut wird, haben Sie die Möglichkeit dies in der Betreuungsanfrage anzugeben. In vielen Fällen werden die Geschwisterkinder bei der Platzvergabe von der Einrichtung bevorzugt berücksichtigt. Eine Garantie oder einen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht. Die endgültige Entscheidung trifft die Einrichtungsleitung oder der Träger unter Berücksichtigung der vorhandenen Plätze.

18. Was ist ein Träger?

Träger ist die Bezeichnung für eine juristische Person, die eine oder mehrere Kindertageseinrichtungen führt und für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sorgt. Es handelt sich dabei nicht um die Einrichtungsleitung.