Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung, Anmeldefrist Schuljahr 2027/28
Im Schuljahr 2027/28 haben alle Kinder ein Recht auf ganztägige Betreuung, die in Emmendingen in die Juniorklasse oder 1. Klasse eintreten oder ab September 2027 die 2. Klasse besuchen. Wenn Eltern den Betreuungsanspruch ihres Kindes über den Schulunterricht hinaus wahrnehmen wollen, müssen sie die Stadt Emmendingen im Zeitraum vom 01.09.2026 bis 15.03.2027 darüber informieren. Die Bedarfsmeldung erfolgt online hier im Elternportal LITTLE BIRD. Die Bedarfsmeldung muss getrennt für die Betreuung in Schulwochen bzw. Ferienwochen erfolgen (Ausnahme: Hort).
Wenn das Kind im Schuljahr 2026/27 bereits eine Schulkindbetreuung besucht und Eltern eine andere Betreuungszeit wünschen, dann muss die Einrichtungsleitung darüber informiert und ein Änderungsvertrag geschlossen werden.
Weitere Informationen zum Rechtsanspruch und Antworten auf FAQ finden Sie auf der städtischen Homepage.
Sie benötigen eine Betreuung in der Schulzeit und in der Ferienzeit?
Aufgrund eines technischen Systemfehlers sind zwei Betreuungsanfragen mit identischem Betreuungsbeginn in einer Einrichtung aktuell nicht möglich.
- Bitte stellen Sie die Betreuungsanfrage für die Ferienzeit zum 01.08.2027.
- Bitte stellen Sie die Betreuungsanfrage für die Schulzeit zum 01.09.2027.
- Der spätere Betreuungsbeginn wäre dann gemeinsam zum 01.09.2027.